B2B-Logistikinfrastruktur

LFGB-konforme Lieferketten

Industrielle Nahrungsmittelversorgung unter EU-Verpackungsstandards
12.400+zertifizierte Kühltransporte pro Monat
98,7 %LFGB-konforme Sendungen
3.200EU-Verpackungsaudits bestanden
47Distributionszentren in DE

B2B-Logistikvorteile

Regelkonforme Lieferketteninfrastruktur

Präzise Prozesse für LFGB- und EU-Verpackungsstandards
01

LFGB-Konforme Kühlkette

Dokumentierte Temperaturführung und Rückverfolgbarkeit nach §4 LFGB für verderbliche Lebensmittel. Reduziert Haftungsrisiken bei Kontrollen.

Zertifizierte Umschlaglager mit 24/7-Monitoring
02

EU-Verpackungsrichtlinie 2025

Integration neuer Recyclingquoten und Verbot von Einwegplastik in Ihre Distributionsprozesse. Vermeidet Strafzahlungen und sichert Marktzugang.

Beratung zu nachhaltigen Verpackungslösungen
03

Blockchain-Rückverfolgung

Manipulationssichere Daten vom Feld bis zum Regal. Erfüllt LFGB-Novelle und EU-Transparenzvorgaben für industrielle Lieferketten.

Pilotprojekt in der deutschen Fleischlogistik
04

Automatisierte Audit-Dokumentation

Digitale Erfassung aller relevanten Parameter – Temperatur, Chargen, Verpackungsmaterial. Vereinfacht Zertifizierungen und Betriebsprüfungen.

Integration in bestehende ERP-Systeme
05

Optimierte Umschlagprozesse

Reduzierung von Bruch- und Ausschussraten durch spezialisierte Handhabung von LFGB-konformen Verpackungen. Senkt Betriebskosten um bis zu 12 %.

Maßgeschneiderte Logistik für Großhändler

Stimmen aus der Branche

Bewertungen und Zitate von Logistikpartnern zur LFGB-Compliance und EU-Verpackungsstandards.

LFGB-Konformität
4,8 / 5,0
Zufriedenheit mit der Audit-Unterstützung
Gero Gerlach
„Die Dokumentation der Kühlkette nach LFGB war für uns ein entscheidender Faktor. BioSuperaliment hat die Prozesse so strukturiert, dass wir bei jeder Kontrolle bestehen.“
Verpackungsstandards
4,6 / 5,0
Erfüllung der EU-Richtlinie 2025
Anny Schenk B.Eng.
„Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen war herausfordernd. Mit der Beratung von BioSuperaliment haben wir die Quoten nicht nur erreicht, sondern übertroffen.“
Rückverfolgbarkeit
4,9 / 5,0
Transparenz in der Lieferkette
Gernot Langer
„Blockchain-basierte Rückverfolgung war ein Gamechanger. Jetzt sehen wir jede Charge vom Feld bis zum Regal – das schafft Vertrauen bei unseren Kunden.“

Logistik-Infrastruktur im Fokus

Zentrale Screenshots aus unseren Compliance- und Tracking-Systemen – von der LFGB-gerechten Kühlkette bis zur EU-Verpackungsdokumentation.

Temperaturprotokoll in einem Kühllager
LFGB-Konformität

Kühlketten-Überwachung

Live-Dashboard mit Temperaturverläufen und Alarmgrenzen gemäß LFGB §4. Jeder Datenpunkt ist revisionssicher dokumentiert und für Audits bereit.

Verpackungslinie mit Recyclingkennzeichnung
EU-Verpackungsrichtlinie

Material- und Recyclingquoten

Übersicht der eingesetzten Verpackungsmaterialien mit Echtzeit-Abgleich der EU-Quote 2025. Automatische Kennzeichnung nach EN 13432.

Blockchain-Transparenz in der Lieferkette
Rückverfolgbarkeit

Blockchain-Audit-Trail

Distributed-Ledger-Plattform für die lückenlose Dokumentation vom Rohstoff bis zum Distributionszentrum. Jeder Schritt ist manipulationssicher getimet und signiert.

Lagerverwaltungssystem mit Chargenverfolgung
Chargenmanagement

Lagerverwaltung & Chargen-Tracking

Intelligente Einlagerung nach FIFO-Prinzip mit automatischer Chargenverknüpfung. Rückrufaktionen werden in Sekunden skaliert – vollständig LFGB-konform.

Häufige Fragen zur LFGB- und EU-Logistikkonformität

  1. Welche LFGB-Pflichten gelten für mein Kühllager?

    Das LFGB verlangt eine lückenlose Temperaturaufzeichnung, regelmäßige Hygienekontrollen und die Rückverfolgbarkeit jeder Charge. Konkret müssen Sie für jedes Kühlaggregat ein digitales Logbuch führen, Reinigungspläne nach HACCP-Standard hinterlegen und bei Audits die Einhaltung der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nachweisen. Unser Team unterstützt Sie bei der Zertifizierung Ihrer Umschlaglager.

  2. Wie wirkt sich die EU-Verpackungsrichtlinie 2025 auf meine Lieferkette aus?

    Ab 2025 sind Einwegplastikverpackungen für Frischwaren weitgehend verboten, Recyclingquoten steigen auf mindestens 65 Prozent. Für B2B-Logistik bedeutet das: Sie müssen auf Mehrweg-Transportverpackungen (z. B. faltbare Kunststoffboxen aus recyceltem PP) umstellen und die Kennzeichnung nach EN 13430 erweitern. Wir beraten Sie zur Umstellung Ihrer Verpackungslinien und zur Dokumentation der Recyclingfähigkeit.

  3. Muss ich für jeden Transport eine separate LFGB-Konformitätserklärung vorhalten?

    Nein, eine werksseitige Konformitätserklärung für Ihre Logistikprozesse reicht aus, sofern Sie standardisierte Temperaturprofile und Reinigungsprotokolle verwenden. Bei Abweichungen – etwa bei Sondertransporten von Tiefkühlkost – ist jedoch eine Einzeldokumentation erforderlich. Wir helfen Ihnen, ein Prozesshandbuch zu erstellen, das beide Fälle abdeckt und Prüfungen durch das Veterinäramt erleichtert.

  4. Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die EU-Verpackungsvorgaben?

    Bußgelder können bis zu 50.000 € betragen, bei wiederholten Verstößen droht die Stilllegung Ihrer Verpackungsanlage. Zudem haften Sie für Entsorgungskosten nicht konformer Verpackungen. Unser Compliance-Check identifiziert Risiken in Ihrer aktuellen Verpackungsstrategie und zeigt konkrete Nachbesserungen auf – von der Materialauswahl bis zur Kennzeichnung.

  5. Wie dokumentiere ich die Rückverfolgbarkeit bei Mischchargen aus verschiedenen Lieferanten?

    Das LFGB schreibt eine Chargenrückverfolgung bis zur Rohstoffebene vor. Bei Mischchargen führen Sie ein digitales Chargenbuch, das jede Eingangspartie mit Datum, Menge und Lieferant verknüpft. Wir empfehlen den Einsatz einer Blockchain-basierten Plattform, die alle Transaktionen manipulationssicher speichert und Audits in Echtzeit ermöglicht. Gerne stellen wir Ihnen ein Pilotprojekt für Ihr Lager vor.

  6. Welche Zertifikate brauche ich für den grenzüberschreitenden Lebensmitteltransport innerhalb der EU?

    Neben der LFGB-Konformität benötigen Sie eine Registrierung nach EU‑VO 852/2004, einen Nachweis über die Fahrzeugdesinfektion sowie – bei tierischen Produkten – eine Veterinärbescheinigung. Für Verpackungen ist die EN 13432 (Kompostierbarkeit) oder EN 13430 (Recyclingfähigkeit) erforderlich. Unser Zertifizierungsleitfaden fasst alle Dokumente zusammen und begleitet Sie durch den Antragsprozess.

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